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Der Prüfungsausschuss oder der Dekan / die Dekanin bestellt für jede/n Studierende/n eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs unmittelbar zu Beginn seines Studiums an der Fachhochschule Aachen einen persönlichen Mentor / eine persönliche Mentorin. Der/die Studierende kann einmalig die Zuordnung zu einem anderen Mentor / einer anderen Mentorin beantragen. Weitere Mentorinnen / Mentoren können bei Bedarf hinzugezogen werden.
Für jede/n Studierende/n werden mit dieser Zuordnung im ersten und zweiten Fachsemester Mentorengespräche als Einzel- oder als Gruppenveranstaltung angeboten. Sie beinhalten insbesondere Fragen der Studienwahl, der Studierkompetenz und der Studiengestaltung.
Für die Studierenden kann in Abhängigkeit von den erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen ein individuelles Mentorengespräch verpflichtend vorgesehen werden. Darüber hinaus können jederzeit weitere individuelle Mentorengespräche vereinbart werden. Die Ergebnisse eines individuellen Mentorengespräches werden vom Studierenden protokolliert; das Protokoll wird vom Mentor abgezeichnet.
Die Teilnahme am Mentorenprogramm kann auch verknüpft werden mit der Erbringung einer Studienleistung. Bei Studienleistungen handelt es sich um Klausuren, Hausaufgaben, Studienprojekte, Referate oder Kolloquien. Studienleistungen dienen der Selbstkontrolle der Studierenden. Eine Studienleistung kann auch im Sinne von Abs. 4 verpflichtend vorgesehen werden.
Die Teilnahme am Mentorenprogramm kann in der Fachprüfungsordnung durch maximal zwei Leistungspunkte bewertet werden. Die Leistungspunkte sind mit entsprechenden Arbeitsaufwänden durch das Mentorenprogramm zu hinterlegen.
Fachhochschule Aachen
Bayernallee 9
52066 Aachen
Homepage: www.bau.fh-aachen.de
Frau Renate Meinokat-Charras
Telefon: (0241) 6009 51210
Telefax: (0241) 6009 51206
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